Interessenkonflikte: Na und?!
«Antrag von Harry Quaderer führte zu Mindereinnahmen in Höhe von rund 565 000 Franken», titelte das «Volksblatt» auf ihrer Internetseite. Mit einer Kleinen Anfrage wollte Thomas Lageder von der Freien Liste wissen, welche Konsequenzen die Reduktion der Grundabgabe für Personen nach Art. 180a PGR von 1000 auf 500 Franken pro Person seit 2014 hatte. Und siehe da: der Antrag des Unabhängigen kostete über eine halbe Million Franken. Besonders interessant: Auf der Liste der 180a-Treuhänder figuriert ein gewisser Harald Rudolf Quaderer und profitiert von diesem Antrag gleich direkt selbst mit. Beihilfe beim Durchbringen dieses Antrags erhielt er von der FBP.
Die VU-Fraktion stimmte nahezu geschlossen dagegen. Vielleicht könnte das «Hoi du» diesem Umstand in der Rubrik «Ehrenwerte Herren» einen Artikel widmen? Klar wäre dieses Geld direkt an die FMA gegangen, aber es wäre allenfalls möglich gewesen, auf Grundlage dessen den Staatsbeitrag an die FMA zu senken. Auf die Fragen zu möglichen Interessenkonflikten der Abgeordneten antwortete Regierungschef Adrian Hasler: «Derzeit sieht die Geschäftsordnung des Landtags keine festgeschriebene Ausstandsregelung für Landtagsabgeordnete vor. Der Landtag hat diese Frage jedoch in der Behandlung zur Parlamentarischen Initiative zur Abänderung der Geschäftsordnung des Landtags anlässlich der Landtagssitzung vom 28. Februar 2018 diskutiert. Dabei wurde seitens des Landtags festgehalten, dass die Landtagsabgeordneten nicht als Lobbyisten oder Standesvertreter, sondern als Volksvertreter in den Landtag gewählt seien. Ihre Aufgabe sei es, nach bestem Wissen und Gewissen dem Wohl des Landes zu dienen. Aufgrund dieser Argumentation ist der Landtag zum Schluss gekommen, dass man an der derzeitigen Regelung nichts ändern wolle.»
Ein Muster ist erkennbar
Im Umgang mit den Staatsfinanzen zeichnet sich übrigens ein Muster ab: Die von der VU-Fraktion damals beantragte frühzeitige Erhöhung der Mindestertragssteuer von 1200 auf 1800 nach erkennbarem Ausbleiben der Prognosen der Treuhandkammer ist im Landtag von Quaderer und seiner damaligen Fraktion sowie erneut der FBP-Fraktion verhindert worden. Auf Basis der damaligen Zahlen haben DU und FBP miteinander dem Staatshaushalt weitere 30-40 Millionen Franken an Einnahmen vorenthalten. Dass jetzt gerade aus der DU-Ecke Geld-Argumente ins Feld geführt werden, um gegen die Tour de Ski vorzugehen, weil man beim Volk in den letzten Jahren so dermassen sparen habe müssen, erscheint so in einem anderen Licht. Garniertwird das Ganze noch mit dem Nein derselben Leute zum Antrag der VU-Fraktion auf Erhöhung des OKP-Staatsbeitrags um vergleichsweise niedrige 4 Mio. Franken.
Übrigens: Das Schweizer Modell der einmal im Leben strafbefreiten Nachversteuerung von undeklariertem Vermögen auf Antrag der VU-Fraktion fand Eingang in die Steuergesetznovelle. Das hat dem Staat seit 2013 nicht nur einmalige Einnahmen in einem beträchtlichen zweistelligen Millionenbereich sondern auch jährlich wiederkehrende Zuflüsse in einem schönen einstelligen Millionenbetrag gebracht.
Die VU war also immer dabei, wenn es um die Mittelbeschaffung für den Staat ging, dort wo es vertretbar war und ohne den einfachen Bürger zu schröpfen. Teilweise war sie erfolgreich, teilweise ist sie an einer FBP-DU-Wand abgeprallt, Aber im Gegensatz zu DU und FBP ist die VU auch dabei, wenn es darum geht, dem Land und insbesondere seinen Bewohnern in vertretbarem Rahmen etwas zurückzugeben. Das ist der kleine, aber feine Unterschied. (mw)