«Gesundes Unternehmertum darf nicht an Corona sterben»
Wie beurteilen Sie die von der Regierung am 15. Oktober beschlossenen Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie?
Die Regierung nutzt den unter zollvertraglicher Bindung an das CH-Epidemiengesetz gegebenen Spielraum, um eigenständig mutmasslich gelindeste Mittel mit mutmasslich höchster Wirkung zu suchen. Ob der temporäre Gastrolockdown das erfüllt, weiss ich nicht. Aber die Regierung handelt und übernimmt Verantwortung! Derzeit kann vieles nur Improvisation sein, jedoch müssen wir zu Strukturen zurückfinden, deren Verfassungsmässigkeit über alle Zweifel erhaben sind!
Gehen die Massnahmen weit genug?
Ob sie weit genug gehen und ob es die richtigen sind, wissen wir weder jetzt noch später mit Sicherheit. Von der Containment-Strategie, möglichst viele, möglichst schnell und möglichst bis zur Verfügbarkeit einer Schutzimpfung wegzusperren bis zur Strategie des Fokussierens auf den Schutz der besonders Gefährdeten zur Vermeidung gravierender kollateraler Schäden und Leids ist alles im Angebot. Es gilt auch in der Krise eigenverantwortliches und verantwortungsbewusstes Leben zu ermöglichen. Es braucht dazu aber eine kooperierende Bevölkerung. Das ist eine Führungssache und diese wird nicht einfacher, je länger die Ausnahmesituation dauert. Coronahysterie und Verschwörungstheorien sind nicht hilfreich, aber das ganze faktenbasierte Meinungsspektrum ist respektvoll anzuhören, um den Kompass möglichst gut auszurichten.
Gehen Sie davon aus, dass die wirtschaftlichen Hilfsmassnahmen erneut ausgeweitet werden müssen?
Vormals gesundes Unternehmertum darf nicht an Corona sterben. Die Folgen wären auch gesellschaftlich irreparabel. Die Regierung ist am Puls der Wirtschaft und der Landtag hat mehrfach signalisiert, die notwendigen Mittel im Rahmen des Machbaren und Sinnvollen zur Verfügung zu stellen, sowohl im Umfang als auch in der Laufzeit. Derzeit sieht es eher nach einer Ausweitung des bisherigen Pakets aus.