Fristenlösung: Nein, das angekündigte Veto macht eine Volksabstimmung nicht unnötig.
Nein, das angekündigte Veto macht eine Volksabstimmung nicht unnötig.
Liechtenstein ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage. Aus diesem Verfassungsansatz ergibt sich, dass wir über zwei Souveräne verfügen, Fürst und Volk. Damit Gesetze oder deren Anpassungen in Kraft treten können, benötigt es die Zustimmung beider Souveräne. Das Stimmvolk hat sich mehrfach zu dieser Staatsform mit all ihren Konsequenzen bekannt, zuletzt im Jahre 2012, mit fast 70% Zustimmung zum Vetorecht des Landesfürsten.
Man kann über den Zeitpunkt der Ankündigung der Haltung des Landesfürsten bzw. seines Stellvertreters verschiedener Meinung sein. Ich persönlich begrüsse es, dass der Erbprinz bereits früh klare Verhältnisse geschaffen hat, denn ansonsten wäre die Enttäuschung nach einer Volksabstimmung noch grösser gewesen. Ich denke, es ist gut, dass die Stimmbevölkerung die Haltung des Fürstenhauses kennt und deren Argumente in die Überlegungen beim Abstimmen einfliessen lassen kann.
Dennoch halte ich es für wichtig, dass man die Haltung des zweiten Souveräns, des Volkes, zu dieser Frage ebenfalls feststellt. Liechtenstein ist eben Monarchie UND Demokratie. Sollte sich die Stimmbevölkerung an der Urne trotz des angekündigten Vetos für die Einführung einer Fristenlösung aussprechen, so ist dies ein wichtiger Fingerzeig für die weitere politische Begleitung dieses anspruchsvollen Themas.
Die VU ist überzeugt, dass es weitere Fortschritte zur Verbesserung der Situation der betroffenen Frauen braucht, und wird sich dafür einsetzen.