Fristenlösung: Mögliche Spielräume für weitere Verbesserungen nutzen
Nachdem sich der Landtag zur Verfassungsmässigkeit der Initiative betreffend die Einführung einer Fristenlösung befürwortend geäussert hat, hat SD Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein heute die ablehnende Haltung des Fürstenhauses gegenüber jeglicher Fristenlösung kommuniziert.
Die Vaterländische Union respektiert die verfassungsmässigen Kompetenzen der beiden Souveräne, wie sie 2012 demokratisch mit klarem Ergebnis legitimiert wurden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn unterschiedliche Auffassungen zu Sachthemen vorliegen.
Sollten die Initianten die nötigen Unterschriften zusammenbringen, wird sich der VU-Parteivorstand im Vorfeld einer Volksabstimmung mit der Parolenfassung befassen. Um eine fundierte Entscheidungsfindung zu ermöglichen, wird dem Initiativkomitee und allfälligen Gegnern zu diesem Zeitpunkt die Gelegenheit gegeben, ihre Standpunkte vor dem VU-Parteivorstand vorzubringen.
Sollte die Initiative von den Stimmberechtigten angenommen werden und im Anschluss wie angekündigt nicht durch das Fürstenhaus sanktioniert werden, wird sich die Vaterländische Union für das Nutzen der verbleibenden Spielräume für weitere Verbesserungen der Rechtslage einsetzen. Dazu gehören insbesondere eine allfällige Aufhebung des aktuell gesetzlich verankerten Informationsverbots sowie die weitere Stärkung der Beratung und Begleitung von Frauen während und nach einem Schwangerschaftskonflikt.
Das Parteipräsidium der Vaterländischen Union