Familien stehen im Mittelpunkt
von Manfred Kaufmann, Landtagsabgeordneter der VU
Das von der VU-Landtagsfraktion eingereichte Postulat zur steuerlichen Entlastung von Familien wurde im Dezember-Landtag 2018 an die Regierung überwiesen. Die Beantwortung der Regierung erfolgte im Juni-Landtag zur Zufriedenheit der Postulanten, da die zwei wesentlichen Punkte von der Regierung umgesetzt werden. Durch diese Umsetzung werden Familien steuerlich entlastet und die Handhabung bei der Steuerverwaltung vereinfacht.
Kinderabzug erhöht
Der Kinderabzug, den Eltern in ihrer Steuererklärung geltend machen können, beträgt aktuell 9000 Franken pro Kind. Die letzten Jahre wurde der Kinderabzug im 10-Jahresschnitt um 3000 Franken erhöht. Seit der letzten Erhöhung sind mittlerweile 12 Jahre vergangen. Die Regierung sah in diesem Bereich ebenfalls die Möglichkeit den Abzug neu auf 12 000 Franken zu erhöhen.
Ebenfalls gilt es zu erwähnen, dass der benachbarte Kanton St. Gallen und der Kanton Zug, welcher aufgrund der Lebenshaltungskosten und der steuerlichen Belastung mit Liechtenstein vergleichbar ist, deutlich höhere Kinderabzüge gewähren. Durch diese Erhöhung wird künftig eine Familie mit zwei Kindern und einem Bruttoerwerb von 80 000 Franken jährlich 156 Franken weniger an Steuern bezahlen und mit einem Bruttoerwerb von 100 000 Franken sind dies 468 Franken. Allgemein stellt sich die Frage, in welchen Lohngrenzen oder Vermögen sich der Mittelstand in Liechtenstein überhaupt bewegt. So können Familien mit einem Einkommen unter 60 000 Franken nicht von einem erhöhten Steuerabzug profitieren. Wo nichts bezahlt wird, kann man auch nichts abziehen. Das ist kein politischer Anschlag auf die unteren Einkommen, sondern pure Logik. Familien mit sehr tiefem Einkommen zahlen also keine Steuern. Jene, die Steuern zahlen, werden durch unseren Vorstoss steuerlich entlastet. Durch die generelle Erhöhung des Kinderabzuges profitieren Eltern, welche ihre Kinder fremd betreuen lassen wie auch jene, welche die Kinder selber betreuen, gleichermassen. Das begrüsse ich sehr.
Dualen Bildungsweg stärken
Derzeit ist es in Liechtenstein so, dass die Studiumskosten von den Eltern nicht als Ausbildungskosten für Kinder in Abzug gebracht werden können, wenn zwischen dem Abschluss der Berufslehre mit Berufsmatura und dem Studium eine Erwerbstätigkeit von über einem Jahr ausgeübt wird. Und das, obwohl die Eltern beispielsweise für die Kosten aufkommen müssen, weil das Kind in diesem einen Erwerbsjahr nicht genügend Geld für die Studiumsfinanzierung auf die Seite legen konnte. In der Schweiz war diese Handhabung schwierig umzusetzen, weshalb dort einfachere, objektivere und praktikablere Lösungen im Jahre 2016 eingeführt wurden.
In Liechtenstein wird das duale Bildungssystem häufig als der Königsweg in der Bildung angesehen und darf deshalb keinesfalls steuerlich torpediert werden. Auch in diesem Bereich ist es sehr zu begrüssen, dass die Regierung es für zweckmässig erachtet, die geltende Praxis betreffend die Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten der Kinder grosszügiger zu gestalten, als dies heute der Fall ist. In Liechtenstein soll nun die Praxis dahingehend angepasst werden, dass neu auch Ausbildungskosten für die Zweitausbildung bei den Eltern zum Abzug zugelassen sind, vorausgesetzt, dass sie zur Hauptsache für das Kind aufkommen. Dies führt zu einer Gleichbehandlung der Bildungswege, unabhängig, ob das Kind den Bildungsweg Matura dann Studium, die Berufslehre mit gleich anschliessendem Studium oder den Weg Berufslehre, Arbeitstätigkeit und dann das Studium wählt. Bei dem eingereichten Postulat ging es der VU-Landtagsfraktion von Anfang an darum, die Familien in Liechtenstein steuerlich zu entlasten, da diese auch die damals notwendigen Sparmassnahmen mitgetragen haben. Ich denke, dass dies mit dem Postulat gelungen ist und ich bin dankbar, dass die Regierung hier ebenfalls eine Möglichkeit gesehen hat.
Alle gebührend berücksichtigen
Kürzlich haben wir die Gesetzesinitiative betreffend Prämienverbilligungen eingereicht, welche im September-Landtag 2019 behandelt wird. Als VU sind wir der Ansicht, dass Familien mit geringem Einkommen weiter zu entlasten sind. Da steuerliche Entlastungen hier nicht greifen können, sollen unserer Ansicht nach weitere Entlastungen bei den Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungen erfolgen. Durch eine stärkere Beteiligung an den Gesundheitskosten geben wir nicht nur den Familien wieder etwas zurück, sondern unterstützen auch einkommensschwache Einzelpersonen und Senioren.
Grundsätzlich bin auch ich der Ansicht, dass der Fokus auf Familien mit geringem Einkommen liegen muss. Ich bin aber auch klar dafür, dass alle Bevölkerungsschichten gerecht berücksichtigt werden müssen. Wichtig ist, dass das Gesamtpaket stimmt. Genau das wird erreicht, wenn wir zum einen den Kinderabzug erhöhen und zum anderen die Prämienverbilligung für den unteren Mittelstand ausweiten.