«Existenzsichernder Minimallohn sollte überall die Norm sein»
Die Fragestellung geht davon aus, dass es gesetzliche oder in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) verbindlich festgelegte Minimallöhne gibt. In diesen Fällen besteht explizit die Möglichkeit, Kontrollen durchzuführen. Nachdem es in Liechtenstein keinen gesetzlichen Minimallohn gibt, besteht die Gefahr von Lohndumping vor allem in Niedriglohnbranchen ohne GAV. Einen gesetzlichen Minimallohn verlangt aber nicht einmal der Geschäftsführer des LANV, wie aus dem LIEWO-Interview vom 26. April 2020 zu entnehmen ist. Dies, weil die meisten wichtigen Branchen durch GAV abgedeckt seien. Es ist aber selbstredend, dass ein existenzsichernder Minimallohn überall die Norm sein sollte. Gerade in der Corona-Krise traf es die vielen Niedriglohnempfänger hart, z.B. infolge der Lohneinbusse von 20% durch Kurzarbeit. Die Lösung muss darin bestehen, zwischen den Sozialpartnern Mindestlohnvereinbarungen auszuhandeln, die im Sinne eines Anti-Dumping-Lohnes nicht unterschritten werden dürfen. Nur so kann eine Kontrolle durch die Zentrale Paritätische Kommission erfolgen, die ich selbstverständlich begrüsse. Als letztes Mittel gegen missbräuchliche Dumping-Löhne in einer Branche oder einem Beruf kann die Regierung einen befristeten Normalarbeitsvertrag erlassen, der die entsprechenden Mindestlöhne regelt.