Erfolge für VU-Bürgerpaket
Die Regierung zeigt in der Postulatsbeantwortung die geltende Regelung in Liechtenstein und der Schweiz betreffend Kinderabzug (inkl. Ausbildungskostenabzug) und Drittbetreuungskostenabzug auf. Als Resultat der Analyse spricht sich die Regierung für die Erhöhung des geltenden Kinderabzuges von derzeit 9'000 auf neu 12'000 Franken aus. In der Folge zeigt die Regierung die Auswirkungen für die Familien sowie den Staatshaushalt auf. «Die Regierung spricht sich gegen die Einführung eines Drittbetreuungskostenabzuges aus und verweist auf die direkt einkommensabhängige Subventionierung der ausserhäuslichen Betreuung durch den Staat. Diese sei zielgerichtet und wirksam», schreibt die Exekutive in einer Medienmitteilung.
Abzugsmöglichkeiten erweitern
Im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung von Kindern der Steuerpflichtigen sowie der Steuerpflichtigen selbst zeigt die Regierung die geltende Regelung betreffend die Abzüge in Liechtenstein und der Schweiz auf. Als Resultat schlägt die Regierung eine Ausweitung der Praxis betreffend die Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten für die Kinder vor; insbesondere sollen auch Kosten für Zweitausbildungen abzugsfähig sein, sofern die Eltern zur Hauptsache für die Kinder aufkommen. «Betreffend die Aus- und Weiterbildungskosten der Steuerpflichtigen schlägt die Regierung vor, auch deren Abzugsmöglichkeit auszuweiten. Insbesondere sollen auch berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten zum Abzug zugelassen werden, wenn sie nicht im Zusammenhang mit dem bestehenden Beruf stehen. Die vorgeschlagene Regelung lehnt sich an der Regelung in der Schweiz an», heisst es in der Mitteilung.
Die Regierung werdefür die erforderlichen Anpassungen des Steuergesetzes eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten, mit dem Ziel, dass die vorgeschlagenen Änderungen noch für das Steuerjahr 2019 zur Anwendung kommen.
«Es hat mich sehr gefreut, dass die Regierung das Postulat der VU-Landtagsfraktion positiv aufgenommen hat und nun aufgrund der Beantwortung, die Familien steuerlich entlastet werden», erklärt Manfred Kaufmann, der das entsprechende Postulat im Landtag vorgestellt hatte. «Ich begrüsse insbesondere die von der Regierung vorgesehene Erhöhung des Kinderabzugs sowie die Ausweitung der Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten für Kinder. Es war ganz klar unsere Absicht, den Bürgern aufgrund der Sparmassnahmen, welche sie in den letzten Jahren mitgetragen haben, etwas zurückzugeben», führt der VU-Abgeordnete aus.
Auch bei Kostenbefreiung bei Mutterschaft einem VU-Vorstoss gefolgt
Die Regierung will ausserdem bei der Kostenbefreiung bei Mutterschaft einen Vorschlag des VU-Abgeordneten Christoph Wenaweser in die Revision mit einfliessen lassen. So sollen von der allgemeinen Kostenbefreiung auch Leistungen aufgrund von Fehlgeburten vor der 13. Schwangerschaftswoche umfasst sein. Damit müssen Frauen, die unter den Folgen einer erfolglosen Schwangerschaft auf den verschiedensten Ebenen schon genug Leid erfahren, nicht auch noch eine finanzielle Rechnung bezahlen.
Lösungsansätze für Prämienverbilligung durch VU-Vorstoss
Auch die Beantwortung der VU-Interpellation zur Optimierung der Prämienverbilligung beinhaltet mögliche Lösungsansätze der Regierung rund um dieses Thema. Nachdem auch Johannes Kaiser bereits eine Initiative zum Thema eingereicht hat, stellt die VU mit Freude fest, dass das Bürgerpaket jetzt beginnt, seine Wirkung zu entfalten. «Wir werden an unseren Bürgerpaket-Themen dranbleiben und weitere Vorstösse zur Entlastung der Bevölkerung in Liechtenstein lancieren», erklärt der hochmotivierte Parteipräsident Günther Fritz.