Elternzeit bedeutet gemeinsam - metanand – föranand!
Ja, jeder Elternteil hat Anspruch auf 4 Monate nicht übertragbare Elternzeit, die bis zum 3. Lebensjahr des Kindes bezogen werden kann. 2 der 4 Monate werden mit maximal 4760 Franken pro Monat entschädigt. Bei voller Inanspruchnahme durch alle anspruchsberechtigten Eltern wird mit jährlichen Kosten von 13,4 Mio. Franken gerechnet. Realistischer ist eine Inanspruchnahme von 50-75 Franken und Kosten von 6,7-10 Mio. Franken.
Ja, Väter sollen 2 Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub erhalten, der innerhalb von 8 Monaten nach der Geburt bezogen werden muss. Die Entschädigung beträgt 80% des AHV-pflichtigen Lohnes. Bei voller Inanspruchnahme durch alle Väter wird mit Kosten von CHF 1,92 Mio. pro Jahr gerechnet. Hier besteht ein mehrheitlicher Konsens. Das Ziel, Eltern die Betreuung ihrer Kinder im ersten Lebensjahr zu erleichtern, teile ich zu 100 Prozent. Allerdings sehen einige Landtags-abgeordnete wie ich bei einigen konkreten Regelungen noch sehr grossen Klärungsbedarf. Es geht uns um eine qualitativ gute und rechtssichere Umsetzung, die vor allem in der Praxis «verhebt», wie man auf gut Deutsch sagt.
So ist aus unserer Sicht der vorgeschlagene Zeitpunkt des Inkrafttretens zum 1.7.2024 aufgrund der notwendigen Vorlaufzeiten und der Praktikabilität für die Unternehmen nicht haltbar. Ein späterer Termin wie der 1.1.2025 erscheint sinnvoller. Auch die geplante Rückwirkung der Eltern- und Vaterschaftszeit auf 3 Jahre wird von vielen Vernehmlassungsteilnehmern und Landtagsabgeordneten äusserst kritisch gesehen. Dies würde in der Praxis entweder zu einem Super-Gau führen und die Wirtschaft zum Erliegen bringen oder motivierte Arbeitnehmer dazu bringen, auf dieses «Angebot» zu verzichten.
Auch die vorgesehene Übertragung von Urlaubsansprüchen und die Verlängerung der Kündigungsfrist werden von vielen als unverhältnismässig angesehen. Unakzeptabel ist auch, dass Unfälle, die dem Versicherten während des Elternzeit zustossen, grundsätzlich als Betriebsunfälle gelten. Wo bleibt da der Realitätsbezug?
Der wohl wichtigste «Diskussionspunkt» war die Finanzierung des Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaubs, die nach dem Vorschlag der Regierung über die Krankenkassen (Taggeld) und nicht über die Familienausgleichskasse (FAK) erfolgen soll. Das ist der eigentliche gordische Knoten.
Abschliessend möchte ich noch anmerken, dass es lächerlich und unqualifiziert von einem Gewerkschaftsvertreter ist, die Verzögerung dem Landtag anzulasten, obwohl die Richtlinie (EU) 2019/1158 seit fünf Jahren von der Regierung hätte umgesetzt werden können. Da aber gerade die Minister der FBP in den letzten Jahrzehnten eher dadurch bekannt waren, dringende Projekte auf die lange Bank zu schieben, ist diese Verzögerung keine Überraschung. Dass im Landtag einiges noch diskutiert werden muss, weil die Vorlage eben nicht «verhebt», ist ebenfalls nicht dem Landtag anzulasten.
Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer weiterhin Hand in Hand die Saat des Unternehmertums säen, werden wir auch in Zukunft eine reiche Ernte an Wohlstand und Lebensqualität in unserem Land ernten können. Herr Litscher, Elternzeit bedeutet gemeinsam, metanand, föranand: Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist wie eine starke Brücke, die nicht nur die Familien stärkt, sondern auch die Attraktivität unseres Standortes erhöht.