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klar.29.02.2020
«Ein starkes Zeichen der Gemeinden»

«Ein starkes Zeichen der Gemeinden»

Schaans Vorsteher, Daniel Hilti, spricht im Interview über aktuelle Themen rund um den Finanzausgleich, gute Lösungen und warum bei der Sanierung der AHV zuerst der Staat einspringen soll, bevor Versicherte und Unternehmen belastet werden.

Herr Hilti, das Thema Finanzausgleich, Finanzzuweisungen und Aufgabenentflechtung ist nicht neu. Es gab Arbeitsgruppen und bereits etliche Debatten im Landtag. Warum kommt man Ihrer Meinung nach nicht zu einer akzeptablen Lösung für alle?

Daniel Hilti: Der erste Teil der Aufgabenentflechtung wurde in einer Arbeitsgruppe bearbeitet und ist einvernehmlich geregelt worden. Der zweite Teil fehlt noch, weil sich Regierung und Gemeinden über die Notwendigkeit nicht einig sind. Im Zusammenhang mit dem Finanzausgleich hat es keine Arbeitsgruppe gegeben, die Gemeinden wurden lediglich zur Vernehmlassung eingeladen. Das scheint mir bei einem so sensiblen Thema zu spät. Es ist sehr positiv zu werten, dass die Gemeinden eine gemeinsame Stellungnahme verfasst und beschlossen haben. Dieses starke Zeichen veranlasst die Regierung hoffentlich, künftig Alleingänge in wichtigen Angelegenheiten, die die Gemeinden direkt betreffen, zu vermeiden.

Was ist da schief gelaufen? Könnte man Ihrer Ansicht nach am Prozess etwas verbessern?

Der Finanzausgleich kann meiner Meinung nach nur gemeinsam von Regierung und Gemeinden neu geregelt werden.

Welche Themen müssten Ihrer Ansicht nach bei der Aufgabenentflechtung angegangen werden?

Die Hauptthemen sind Alter und Pflege, Familienhilfe und Kinderbetreuung, Bildungs- und Sozialwesen, aber es geht beispielsweise auch um die Finanzierung von im landesweiten Interessen stehenden Sportstätten.

Geht es nach der FBP, sollen zur Sicherung der AHV die Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber erhöht werden. Im Gegenzug soll eine Erhöhung des OKP-Staatsbeitrags Senkungen der Krankenkassenprämien herbeiführen. Dies wiederum sollen die finanzkräftigen Gemeinden, also vor allem Schaan und Vaduz, über den Finanzausgleich finanzieren. Was halten Sie von diesem Ansatz?

Dieser Ansatz ist meines Erachtens ein Unsinn. Für mich ist es kein gangbarer Weg, die Finanzierung eines Sozialwerks mit einem anderen zu verknüpfen und über den Finanzausgleich zu finanzieren. Diese Rechnung wird nie aufgehen, weder finanziell noch sozial. Sozialwerke sind in sich zu reformieren und speziell bei der AHV ist jetzt das Land gefordert. Wir sollten damit aufhören, die Finanzierung von Landesaufgaben direkt oder indirekt in die Gemeinden zu verschieben, um so eine vermeintliche Entlastung zu erhalten. Die Finanzen des Landes sind kerngesund und ich finde es an der Zeit, dass das Land bei der AHV den Zustand wieder herstellt, der vor den Sparpaketen da war. Wenn die Schweiz 19.55 Prozent als Staatsbeitrag an die Ausgaben der AHV finanziert, so kann sich das Land Liechtenstein einen prozentual leicht geringeren Staatsbeitrag von 17.75 Prozent auch leisten. Dies entspricht 54 Millionen Franken. Vor der letzten AHV-Revision lag der Staatsbeitrag bei 54 Millionen Franken, heute beträgt er 30 Millionen Franken.

Christoph Wenaweser machte anlässlich der Debatte zur AHV-Revision 2016 den Vorschlag, den Staatsbeitrag ans Umlagedefizit zu koppeln und flexibel auszugestalten.

Der Beitrag kann durchaus flexibel sein und sich nach den jeweiligen Ergebnissen der AHV richten, aber er muss an den ursprünglichen Stand angepasst werden.Das Land hat mittlerweile sehr bald drei Jahresausgaben, also 2.5 Milliarden Franken, auf der Hohen Kante. In diesen guten Zeiten könnte ich mir auch vorstellen, dass das Land einen Sonderbeitrag in die AHV leistet. So könnte der Realverlust der Versicherten zumindest teilweise aufgefangen werden. Ich bin nicht blauäugig und weiss, dass es letztlich zusätzlich zu einem erhöhten Staatsbeitrag eine Erhöhung des Rentenalters und höhere Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer braucht. In Zeiten wie diesen ist aber in allererster Linie das Land am Zug und erst zu einem späteren Zeitpunkt die Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie die Erhöhung des Rentenalters.

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