Ein klares Plädoyer für den gesunden Menschenverstand
Die Regierung sah im Rahmen einer kleinen Strafrechtsnovelle vor, die leichte Körperverletzung künftig als terroristischen Straftatbestand ahnden zu können. Er habe bisher jede Vorlage zur Bekämpfung des Terrorismus und der Terrorismusfinanzierung ausdrücklich und bedingungslos unterstützt. Bereits in der 1. Lesung trat Christoph Wenaweser von der Vaterländischen Union aber gegen dieses Ansinnen auf. Die Begründung der Regierung reichte ihm nicht aus: Die Regierung schreibe ja selbst, «es werde wohl eher selten vorkommen, dass sich terroristische Gruppierungen unbewaffnet auf den Weg machen, um eine längere Zeit anhaltende Störung des öffentlichen Lebens oder eine schwere Schädigung des Wirtschaftslebens herbeizuführen», erklärte Wenaweser. Er fürchte sogar, dass der Terrorismus verniedlicht werde, wenn schon eine Ohrfeige als solcher qualifizieren könne.
Stimmen aus allen Fraktionen
«Es wird sich auf dieser Welt nicht das Geringste verändern, ob in Liechtenstein die sogenannt einfache Körperverletzung als terroristische Straftat qualifizieren könnte oder eben nicht. Aber selbst im Kleinsten kann dort, wo keine Übernahmeverpflichtung gegeben ist und die Eintretenswahrscheinlichkeit des zu regelnden Sachverhalts praktisch bei null liegt, die EU-getriebene Eliminierung des gesunden Menschenverstands aus der Gesetzgebung, oder noch deutlicher formuliert: der schleichenden Verdummung der Gesetzgebung entgegen getreten werden», sprach Wenaweser Klartext und erhielt dafür auch viel Unterstützung aus dem Plenum.
Trotz der Einsprüche der Justizministerin Aurelia Frick (FBP), die für die Verteidigung der aus Österrreich übernommenen Fassung bezeichnenderweise aus dem Plenum keine verbale Rückendeckung erhielt, nahm der Landtag mit 15 Stimmen aus allen Fraktionen Wenawesers Antrag zur Streichung der betreffenden Passage. VU, DU und DpL stimmten geschlossen dafür, Alexander Batliner von der FBP und Patrick Risch von der FL wichen von der Mehrheitsmeinung ihrer Fraktionen ab. Die Landtagsmehrheit brach damit eine Lanze für den gesunden Menschenverstand und trat dem vorauseilenden Gehorsam gegenüber wenig nachvollziehbaren Brüsseler Vorgaben entschlossen entgegen. (mw)