E-Autos gestaffelt besteuern
Die Besteuerung nach dem Gesamtgewicht des Autos benachteiligt vielfach Familien. Für einen leichten, verbrauchsintensiven kleinen Sportwagen zahlt man häufig weniger als für einen Familien-Kombi, der mehr Gesamtgewicht hat. Dieses Gesamtgewicht ergibt sich aus dem Leergewicht und der möglichen Zuladung (Personen und Gepäck). Das Fahrzeuggewicht als Bezugsgrösse ist also nicht fair. Wenn schon nach Gewicht besteuert wird, müsste man zumindest das Leergewicht nehmen. Oder man könnte nach dem CO 2-Ausstoss besteuern, welcher auch dem Verbrauch entspricht.
Auch wird Elektromobilität in unserem Land durch Steuerbefreiung gefördert. Diese Förderung ist sinnvoll, um ein Umsteigen auf diese neuen Technologien zu fördern. Ob es noch sinnvoll ist, E-Autos im Luxussegment zu fördern ist hingegen zu bezweifeln. Diese könnte man zum Beispiel gestaffelt von der Besteuerung befreien und ab einem gewissen Listenpreis gibt es keine Steuerbefreiung mehr. Das wäre sozialverträglich. Diese so generierten zusätzlichen Einnahmen aus der Motorfahrzeugbesteuerung könnte man zur Entlastung der unteren Einkommen und der Mittelstandsfamilien verwenden.