Die Angst, etwas Gutes zu tun
Und täglich grüsst das Murmeltier: 2018 war ein Jahr mehr, an dem der Staat ein sattes Plus verzeichnet. Die Reserven werden immer grösser. Eine erfreuliche Nachricht. Aber nach den notwendigen Sparmassnahmen, welche die VU-geführte Regierung eingeleitet hatte, hat nun die FBP-geführte Regierung nach wie vor die Handbremse angezogen.
Wir haben nun grosse Investitionsprojekte in die Infrastruktur vor uns: Landesbibliothek, Schulbauten, Landesspital. In den letzten Jahren hat das Land so gute Zahlen geschrieben, dass man sich diese Projekte sehr gut leisten kann zumal sich deren Kosten über Jahre aufteilen. Wir sprechen hier aber von Projekten, die früher oder später ohnehin notwendig geworden wären. Die Landesbibliothek platzt schon lange aus allen Nähten. Die Schulbauten genügen zum Teil den modernen Anforderungen nicht mehr und im Fall des SZU II hatte man den Finanzbeschluss schon vor zehn Jahren gefällt. Im Prinzip macht man jetzt also Dinge, die wegen der Sparmassnahmen aufgeschoben wurden. Das ist das absolut Notwendigste. Mehr nicht.
Mit dem Bürgerpaket hat die VU vor einem Jahr die Initiative ergriffen. Das Geld des Staates gehört nicht dem Finanzminister, sondern soll für die Menschen im Land eingesetzt werden. Die beantragte Erhöhung des OKP-Staatsbeitrags zur Entlastung der Prämienzahler wurde von 13 Stimmen von FBP-DU-DpL niedergeschmettert. Die Interpellation zur Ausweitung der Prämienverbilligung ist schon seit Langem beim Gesellschaftsminister hängig – genauso wie das Postulat zur «Zeitvorsorge». Weitere Themen sind die Finanzierung von Betreuung und Pflege im Alter – auch hier warten wir auf die Beantwortung eines überparteiliches Postulats schon lange. In Sachen Alters- und Risikovorsorge für nicht oder geringfügig erwerbstätige Elterteile. hat die Fraktion nun eine Motion auf den Weg gebracht. Muss es wirklich so sein, dass Horrorszenarien und Aufschieberitis Reformen für den (unteren) Mittelstand verhindern? Die VU meint nicht und bleibt für Sie am Ball!
In der Verfassung heisst es im Artikel 14: «Die oberste Aufgabe des Staates ist die Förderung der gesamten Volks- wohlfahrt. In diesem Sinne sorgt der Staat für die Schaffung und Wahrung des Rechtes und für den Schutz der religiösen, sittlichen und wirtschaftlichen Interessen des Volkes.» Diesem Anspruch könnte man mit den vorhandenen Reserven mühelos gerecht werden, wenn man das will.