«Der Staat müsste hier aktiver sein»
«Die Revision des Sexualstrafrechts war zwar ein Schritt in die richtige Richtung, doch die Umsetzung birgt Schwierigkeiten, denen noch mehr Beachtung geschenkt werden muss. Frauen, die es zum Beispiel wegen Vergewaltigung in der Ehe nach langem Ringen gescha.t haben, Anzeige zu erstatten, müssen damit rechnen, dass das Verfahren eingestellt wird, wenn die Aussagen von Opfer und Täter gegensätzlich sind. Dies bedeutet für die Frauen eine erneute Traumatisierung. Dieser Praxis muss entgegengesteuert werden. Zudem ist es wünschenswert, wenn in Zukunft die fachlichen Einschätzungen der Opferberatungsstellen beim Verfahren Berücksichtigung finden.
Das Strafrecht allein löst das Problem der häuslichen Gewalt nicht. Es braucht flankierende Massnahmen wie zum Beispiel Präventionskampagnen, Interventionsprojekte, die Vernetzung und Weiterbildung aller im Bereich der häuslichen Gewalt tätigen Akteure. Der Staat müsste hier aktiver sein.»