Der Landtag soll gehört werden
Wie gestern aus der Zeitung zu erfahren war, erreichte das Landtagspräsidium am Samstag ein Schreiben des Apostolischen Administrators Benno Elbs, in dem er den Landtag ersucht, das Religionsgemeinschaftengesetz so lange zu vertagen, bis eine Nachfolge von Erzbischof Haas gefunden ist. Dass das sehr bald der Fall sein wird, ist eher unwahrscheinlich. Andererseits liegt dem Landtag bereits seit Februar ein Bericht und Antrag der Regierung zum Religionsgemeinschaftengesetz vor, der eine breite Vernehmlassung hinter sich hat und zu dem sich der Landtag nun äussern kann – und das nach meiner Meinung auch sollte.
Spannend: Ausgerechnet auf Seiten der FBP – deren Abgeordnete in den letzten Jahren immer wieder konkrete Massnahmen im Religionsbereich einforderten – zeigte man sich für das Verschieben aufgrund des Schreibens des Apostolischen Administrators besonders offen. Aber ist es nicht die Aufgabe des Landtags als Volksvertretung, zu diskutieren und seine Meinung zu äussern? Wir sollten in unseren parlamentarischen Prozessen eine Gleichbehandlung anstreben: Ich erinnere mich an die Debatte rund um die Elternzeit: Hier krempelte man die Vorlage vom Vernehmlassungsbericht bis zum Bericht und Antrag um 180 Grad von eher wirtschaftsfreundlich zu eher wirtschaftsfeindlich um. Man peitschte die Vorlage dann durch den Landtag, obwohl etliche Vernehmlassungsteilnehmer irritiert waren und auf die 2. Lesung hin sehr viele Fragen offen sind. Da konnte es der FBP nicht schnell genug gehen. Aber bei einem kleinen Schritt hin zu weniger Diskriminierung und mehr Glaubensfreiheit steht man nur zu gern auf der Bremse? Ich hoffe, das Statement in der Zeitung am Montag war nur die Einzelmeinung eines FBP-Landtagsmitglieds.
Denn ich erwarte mir definitiv einen Erkenntnisgewinn von der Landtagsdebatte. Ich bin deshalb froh, dass das Landtagspräsidium sich dafür entschieden hat, das Traktandum auf den Aprillandtag anzusetzen, auch wenn es auf der Titelseite im Vaterland noch etwas anders aussah. Für mich könnte ein Königsweg so aussehen, dass nach ausführlicher Debatte, in der die Stellung der katholischen Kirche und die Anliegen der anderen Glaubensgemeinschaften gewürdigt werden, die weitere Behandlung unterbrochen oder gar an eine Landtagskommission übertragen wird. Das Thema ist zu wichtig, als dass sich der Landtag dazu nicht äussert und vertrösten lässt. Womöglich kann man ja auch diskutieren, wie lange eine solche Verschiebung dann gehen soll. Einen Gesetzgebungsprozess abzuwürgen oder auf die lange Bank zu schieben, hätte aber eine ganz andere Qualität und wird diesem wichtigen Thema nicht gerecht. Schliesslich ist es immer noch der Landtag, der die Gesetze macht und den Gesetzgebungsprozess führt.