Corona-Bericht: Was sein muss, muss sein
von Gunilla Marxer-Kranz, Landtagsvizepräsidentin
In der öffentlichen Debatte spielt die Corona-Krise schon länger keine grosse Rolle mehr. Ich bin mir auch bewusst, dass von «Corona» keiner mehr etwas hören oder darüber reden möchte. Ehrlich gesagt, habe auch ich keine Lust mehr dazu. Dann aber einfach so drübergehen, wie es unser
Gesundheitsminister aktuell macht, das darf dann doch nicht sein. Bereits 2022, als wir zum ersten Mal das Thema aufarbeiten wollten, hat die Landtagsmehrheit geblockt, sodass alles verzögert wurde. Nun hat der Landtag im September 2023 eine weitergehende Aufarbeitung gefordert, nachdem der ursprüngliche Aufarbeitungsbericht noch recht viele Schwachstellen aufwies.
Nun wurde der Bericht heimlich, still und leise aufgeschaltet und auf eine kleine Anfrage dahingehend wurde mir geantwortet, dass eine Vorlage des Berichts an den Landtag nicht vorgesehen sei. Dies sei nicht Teil des Auftrags gewesen. Ich teile diese Ansicht absolut nicht. Wenn der Landtag der Regierung einen Auftrag gibt, ist das Resultat – ohne spezi-elle Aufforderung – auch dem Landtag vorzulegen und mit ihm zu diskutieren. Denn am Ende steht bei jeder Bestellung immer die Frage, ob man mit dem Erhaltenen zufrieden ist oder nicht.
Anlass zur Selbstkritik
Das Thema war das prägendste der letzten Jahre und hat vielen ihr Vertrauen in staatliche Organisationen genommen. Will man dieses Vertrauen wiedererlangen, muss man diese Diskussionen öffentlich, das heisst für mich auch nochmals im Landtag, führen und vor allem bereit zur Selbstkritik sein.
Eine Aufarbeitung dieser Krise und den getätigten Massnahmen muss zwingend erfolgen. Nur so können wir und Generationen nach uns daraus lernen, damit in gleichgelagerten Situationen in Zukunft die richtigen Schlüsse gezogen, die richtigen Massnahmen umgesetzt und Fehler, die gemacht wurden, nicht wiederholt werden. Auch in Deutschland wird eine umfassende Aufarbeitung der Corona-Pandemie gefordert, auch wenn sich die Koalition (wie auch bei uns) nicht einig ist darüber. In der Schweiz wird mit der Aufarbeitung das Epidemiengesetz revidiert, der Pandemieplan aktualisiert und verschiedene Massnahmen sollen dazu beitragen, die Versorgungssicherheit zu stärken. Und was passiert in Liechtenstein? Die VU-Fraktion erachtet es als wichtig, transparent über diesen Ergänzungsbericht zu sprechen, anstatt alles unter den Teppich zu kehren. Darum werden wir für die Oktober-Landtagssitzung ein entsprechendes Zusatztraktandum beantragen.