Casinos: VU-Parteivorstand diskutiert Moratorium
Bereits an der Landtagssitzung vom 5. April wurden die Vor- und Nachteile des neuen Geldspielgesetzes kontrovers diskutiert. Dies war am Donnerstagabend unter den Mitgliedern des VU-Parteivorstandes im Rössle in Schaan nicht anders. Dabei stiess unter anderem die Idee des VU-Abgeordneten Christoph Wenaweser, ein Bewilligungsmoratorium für weitere Spielbanken einzuführen, auf breites Interesse. «Liechtenstein erträgt nicht beliebige Mengen an Casinos», wiederholte Christoph Wenaweser seine Ausführungen aus der Aktuellen Stunde. Er fürchte vor allem einen Reputationsschaden. Dieser könnte seiner Ansicht nach schneller eintreten, als der Markt die Casinodichte zu regulieren imstande sei.
Nachvollziehbare Bedenken
Viele Mitglieder des Parteivorstandes wiesen auf die Sorgen und Bedenken hin, welche sich in der Bevölkerung in Anbetracht dessen breit machen, dass in Liechtenstein nun offenbar Casinos wie Pilze aus dem Boden schiessen. Es herrschen gewisse Ängste und ungute Gefühle, dass nicht nur die Reputation Liechtensteins unter dem sich abzeichnenden Casino-Boom leiden könnte, sondern dass der Staat auch für die Zunahme von Spielsüchtigen, welche ihre Familien ins Elend bringen, mitverantwortlich gemacht werden könnte.
Strenge Aufsicht wichtig
Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch betonte, dass er die Befürchtungen und Ängste der Bevölkerung verstehe. Er versicherte, dass die Casinos gerade mit Blick auf die Aufsicht und die Sozialkonzepte hohe Anforderungen erfüllen müssten und diese auch stark kontrolliert werden. «Die physischen Casinos sind der bestkontrollierte Glücksspielbereich», erklärte Daniel Risch mit Blick auf das oft wenig kontrollierbare Online-Geldspiel bei ausländischen Anbietern. Die Aufsicht der lokalen Spielbanken sei streng und funktioniere gut. Verschiedene Votanten und auch der Regierungschef- Stellvertreter warnten davor, nun von heute auf morgen die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern zu wollen. Rechtssicherheit und Verlässlichkeit gegenüber den Unternehmen, die bereits Casinos betreiben oder im Bewilligungsverfahren stecken, seien ein hohes Gut. Vor diesem Hintergrund wäre es nach Ansicht verschiedener Vorstandsmitglieder auch sehr kontraproduktiv, wenn man dem Vorschlag der Freien Liste auf Erhöhung der Spielabgaben folgen würde. Die Reputation des Staates könne auch Schaden nehmen, wenn man sich auf die geschaffenen Rahmenbedingungen schon nach kurzer Zeit nicht mehr verlassen könne.
Gutes Geld, schlechtes Geld?
Im VU-Parteivorstand ist man sich bewusst, dass die Anzahl von Casinos in der Frage, ob Einnahmen des Staates aus dem Glücksspiel nun im moralischen Sinne gutes oder schlechtes Geld sind, nicht entscheidend ist. Wenn sich die Politik dazu entschlossen hat, Bewilligungen für Casinos unter strengen Auflagen zu erteilen und daraus wilkommene Staatseinnahmen zu generieren, dann kann die Anzahl von Casinos vom moralischen Grundsatz her keine Rolle spielen.
Ein Teil für AHV oder OKP
Bei der Einführung des neuen Geldspielgesetzes wurden die Einnahmen aus den Spielabgaben auf 1 Mio. Franken pro Jahr geschätzt. Aktuell sind es 19 Mio. Franken. Dass sich die Regierung nach den Jahren des Sparens über diese überraschend hohen Einnahmen freut, darf niemanden verwundern. In diesem Zusammenhang wurde im Parteivorstand auch die bereits von Johannes Kaiser und Günter Vogt in der Aktuellen Stunde aufgeworfene Frage einer allfälligen Zweckbindung diskutiert. Die Bevölkerung würde sich bei der Beurteilung der Vor- und Nachteile von Casinos wahrscheinlich leichter tun, wenn ein bestimmter Anteil der Spielabgaben nicht in die allgemeine Staatskasse fliessen würde, sondern zweckgebunden bestimmten Sozialwerken wie z. B. der AHV oder der OKP zugute käme. Was die Problematik der Spielsucht betrifft, so wurde seitens einiger Vorstandsmitglieder angeregt, darauf hinzuwirken, dass zumindest zwischen Liechtenstein und der Schweiz die Sperrlisten ausgetauscht werden.
Der VU-Parteivorstand steht nach wie vor zu einer liberalen Wirtschaftspolitik und spricht sich gegen kurzfristige Gesetzesänderungen aus. Der Parteivorstand empfiehlt dem Parteipräsidium, sich in diesem Sinne entsprechende Massnahmen zu überlegen. (güf)