Bessere Sprachkenntnisse? Ja, aber richtig umsetzen!
Die Neue Fraktion wollte anlässlich der Landtagssitzung dieser Woche auf dem Initiativweg verschärfte Integrationsbestimmungen und bessere Sprachkenntnisse im Bürgerrecht verankern. Grundsätzlich stehe ich insbesondere erhöhten sprachlichen Anforderungen positiv gegenüber. Allerdings stimmte der Initiativtext nicht mit der liechtensteinischen Rechtsordnung überein und auch mit dem Vorgehen war ich nicht einverstanden. Die Abänderung des Bürgerrechtsgesetzes wurde anlässlich der Einführung der Doppelten Staatsbürgerschaft gerade erst im Märzlandtag diskutiert und damals wären mehrheitsfähige Forderungen anzubringen gewesen. Weder haben die Initianten es damals versucht, noch hat ihre Initiative im Junilandtag genügend Stimmen bekommen.
Durch die Hintertür zu versuchen, was man am Haupteingang verpasst hat, geht nicht. Die Regierung hat sich in der Umsetzung einer Motion zur Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft bei Einbürgerungen offen für flankierende Massnahmen gezeigt, wie eine Erhöhung der Sprachanforderung von B1 auf B2. Regierungsrätin Dominique Hasler lud im Märzlandtag die Initianten sogar dazu ein und meinte: «Sie haben jederzeit die Möglichkeit, diesbezüglich Anträge zu stellen.» Sie taten es nicht und brachten stattdessen lieber im Nachgang die besagte Initiative ein.
Es ist mir bewusst, dass eine Erhöhung des Sprachniveaus für Einbürgerungswillige die Chance eines positiven Ausgangs der Volksabstimmung im August zur Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft bei Einbürgerungen allenfalls verbessern könnte. Trotzdem wäre eine Überweisung der Gesetzesinitiative aus genannten Gründen fahrlässig gewesen. Daher war auch das Verhalten eines Grossteils der FBP-Fraktion mehr als verwirrend. Alle bis auf Daniel Oehry und Michael Ospelt haben für diese Initiative der Neuen Fraktion gestimmt. Und das, obwohl die FBP-Fraktion, bis auf zwei Mitglieder, die Vorlage im März noch befürwortete, welche jetzt von der Neuen Fraktion wieder infrage gestellt wurde.
Jetzt eine fehlerhafte Vorlage durchzuzwängen, die Ende August zur Volksabstimmung vorliegt, ist kein geeignetes Mittel. Ausser, man will die Stimmbürger im Vorfeld verwirren. Zudem besteht nach wie vor die Möglichkeit, die Erhöhung des Sprachniveaus umzusetzen, nur dann bitte mit einer rechtlich fundiert abgeklärten Vorlage.