Beibehaltung der Geburtenzulage
«Die Geburtenzulage wird aus der Familienausgleichkasse (FAK) bezahlt. Die FAK wird ausschliesslich durch Arbeitgeberbeiträge finanziert. Berechnungsgrundlage für die Arbeitgeberbeiträge ist die Höhe der Löhne sämtlicher Arbeitnehmer in einem Betrieb. Zusammengefasst werden somit die Beiträge für die Bezahlung der Geburtenzulage ausschliesslich von den Arbeitgebern für sämtliche Arbeitnehmer, somit sowohl für Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Inland als auch für Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland bezahlt.
Sowohl die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer (LIHK) als auch die Wirtschaftskammer wollen an der Bezahlung der Geburtenzulage auch an Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland festhalten. Die Arbeitgebervertretungen sehen die Geburtenzulage als eine Massnahme an, welche die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Liechtenstein erhöht. Folglich sind sie auch bereit, einen entsprechenden Beitrag hierfür zu bezahlen.
Aus diesen Gründen bin ich trotz der Tatsache, dass die Mehrheit der Geburtenzulagen ins Ausland fliesst, für die Beibehaltung der Auszahlung der Geburtenzulage in der heutigen Form.»