«Bei einem Auftrag ins Blaue geht es um Vertrauen»
Der Vorstand der Frauenunion und weitere VU-Mandatare unterstützen klar diese Initiative, da die Politik damit verbindlich dazu aufgefordert werde, mit geeigneten Massnahmen eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern aktiv zu fördern.
Kritische Stimmen hingegen sehen in der Initiative ein Vehikel, um Massnahmen durchzusetzen, welche die «Chancengleichheit» für alle Kandidatenprofile, seien sie nun weiblich oder männlich, undemokratisch einschränken.
Diese Meinungsdiskrepanz liegt darin begründet, dass «HalbeHalbe» einem Auftrag ins Blaue gleichkommt. Was passiert über einen längeren Horizont, wenn die Politik diesem verfassungsmässigen Auftrag nicht nachkommt? Laut Rechtsexperten ergibt sich aus «HalbeHalbe» keine vor dem Staatsgerichtshof durchsetzbare Verpflichtung des Gesetzgebers zum Tätigwerden. Könnte man also zur Beruhigung der engagierten Initianten nach dem Motto «Es nützt zwar nichts, schadet aber auch nicht» der Initiative zustimmen? Was passiert aber dann, wenn künftige Gesetze diesem «HalbeHalbe»-Auftrag nicht entsprechen? Sagt dann der Staatsgerichtshof anstelle der Politik, was gesellschaftspolitisch Sache ist? Bei einem solchen Auftrag ins Blaue geht es schliesslich um Vertrauen. Und das ist und bleibt eine persönliche Ermessenssache.