«Ausmass einer Ausweitung auf Basis von Fakten prüfen»
Am vergangenen Samstag wurde erneut gegen die hohen Gesundheitskosten bzw. Krankenkassenprämien demonstriert. Haben Sie Verständnis für die Anliegen der Demonstranten?
Günther Fritz: Viele Menschen in unserem Land haben tatsächlich Schwierigkeiten, die Krankenkassenprämien und die Kostenbeteiligung zu bezahlen. Sowohl einkommensschwache Einzelpersonen als auch Familien sowie vor allem auch Senioren leiden darunter, dass ein erheblicher Teil ihres monatlichen Haushaltsbudgets für die Gesundheitskosten aufgebraucht wird. Deshalb kann ich die Anliegen der Demonstranten sehr gut nachvollziehen. Vor allem kann ich verstehen, dass die Bevölkerung angesichts des Gewinns von 53 Mio. Franken in der Erfolgsrechnung 2018 des Landes bei einem betrieblichen Plus von 61 Mio. Franken erwartet, dass sich der Staat nach den Jahren des Sparens wieder stärker an den Gesundheitskosten beteiligt.
Die Beschlüsse der Regierung zeigen aber, dass man nicht viel ändern will. Der OKP-Staatsbeitrag soll beibehalten werden, der Personenkreis für die Prämienverbilligung nur geringfügig erweitert und der Leistungsaufschub ins Gesetz aufgenommen werden. Trägt die VU all diese Beschlüsse mit?
Die VU-Fraktion kam vor einem Jahr mit ihrem Antrag, den OKP-Staatsbeitrag von 29 Mio. auf 33 Mio. Franken im Sinne einer Prämienbremse zu erhöhen, leider nicht durch, sondern wurde von der FBP-Fraktion und der damaligen DU-Fraktion niedergestimmt. Die parteiinternen Diskussionen sind erst angelaufen. Wir werden diese Regierungsbeschlüsse bis zum Juni-Landtag kritisch durchleuchten und sicher zu Lösungsvorschlägen kommen, die finanzpolitisch verantwortbar und sozialpolitisch sinnvoll sind.
Die VU-Fraktion hat eine Interpellation betr. die Ausweitung der Prämienverbilligung eingereicht. Die Beantwortung liegt nun vor. Was sind die wesentlichen Erkenntnisse daraus?
Wir haben in unserer Interpellation darauf abgezielt, die Kostenfolge bei verschiedenen Varianten von erhöhten Einkommensgrenzen bei jeweils dem gleichen Subventionssatz für die eigentliche Prämienverbilligung und die Kostenbeteiligung in Erfahrung zu bringen. Überrascht hat uns, dass bei der geltenden Regelung nur 38 Prozent der heute Anspruchsberechtigten überhaupt von ihrem Recht auf Prämienverbilligung Gebrauch machen. Das heisst konkret, dass mehr als die Hälfte von anspruchsberechtigten Einzelpersonen mit einem Einkommen bis zu 45 000 Franken und von Paaren mit einem Einkommen bis zu 57 000 Franken keine Prämienverbilligung beantragen. Insbesondere wollten wir auch wissen, welchen Anteil die seit Inkrafttreten der KVG-Revision per 1.1.2017 bestehende Subventionierung der Kostenbeteiligung ausmacht. Jetzt sehen wir, dass bei der heutigen Regelung und bei Kosten von insgesamt 5,6 Mio. Franken rund 11 Prozent für die Kostenbeteiligung aufgewendet werden. Der Rest geht in die Reduktion der Prämien. Eine wichtige Erkenntnis ist für uns auch, dass Einzelpersonen in allen Altersklassen über 25 Jahren die Prämienverbilligung stärker nutzen als Personen in Paarhaushalten. Erstaunt hat uns vor allem, dass zwei Drittel jener, die Prämienverbilligung beanspruchen, sich dennoch eine Zusatzversicherung leisten.
Der parteifreie Abgeordnete Johannes Kaiser wollte nicht auf diese Beantwortung warten und hat eine Initiative eingereicht, um die Einkommensgrenzen und die Subventionssätze für die Prämienverbilligung noch stärker zu erhöhen als die von der VU erfragten Rechnungsbeispiele. Wurden Sie hier links überholt?
Grundsätzlich hat es uns gefreut, dass Johannes Kaiser das gleiche Ziel wie die VU-Fraktion in Richtung Ausweitung der Prämienverbilligung verfolgt. Ihm ist ob des langen Wartens auf unsere Interpellationsbeantwortung offenbar der Geduldsfaden gerissen. So hat er wenige Tage vor der angekündigten Interpellationsbeantwortung eine Gesetzesinitiative mit Anhebung der Einkommensgrenze bei Einzelpersonen auf 65 000 Franken und bei Paaren auf 77 000 Franken bei abgestuften Subventionssätzen eingebracht, ohne die Kostenfolge zu kennen. Nach seiner eigenen Berechnung würde seine Initiative Mehrkosten von 3,2 Mio. Franken nach sich ziehen. Wie sich jetzt herausstellt, hat er sich dabei um immerhin 2,5 Mio. Franken verschätzt. Gesellschaftsminister Mauro Pedrazzini hat inzwischen die Initiative von Johannes Kaiser in das gleiche Rechenmodell eingegeben, das er auf die von der VU-Fraktion abgefragten Varianten angewandt hat. Während die grosszügigste Variante der VU-Fraktion Mehrkosten von 4,9 Mio. Franken mit sich bringen würde, hat die Variante von Johannes Kaiser Mehrkosten von 5,7 Mio. Franken zur Folge. Bei seiner Initiative würden wir die Möglichkeit der Prämienverbilligung auf 11 000 Personen, also ein Drittel der erwachsenen Bevölkerung, ausweiten. Wir werden jetzt auf der Basis der erhaltenen Zahlen und Fakten intern diskutieren, welches Ausmass einer Ausweitung der Prämienverbilligung vernünftig ist und dies auch in die Überlegungen bezüglich OKP-Staatsbeitrag einfliessen lassen.
Mit der heutigen Regelung wären 7052 Personen in Liechtenstein für eine Prämienverbilligung berechtigt. Wie Sie bereits erwähnt haben, wird sie aber nur von 2667 Personen oder rund 38 Prozent in Anspruch genommen. Daraus kann man doch nur folgern, dass diese Möglichkeit entweder zu wenig bekannt ist oder eine Erhöhung gar nicht benötigt wird.
Ich gehe davon aus, dass es Fälle von Anspruchsberechtigten gibt, die lieber in anderen Bereichen sparen, bevor sie einen Antrag ans Amt für Soziale Dienste stellen, da ihr Selbstwertgefühl darunter leiden würde. Es wird wahrscheinlich auch Fälle geben, bei denen diese Möglichkeit zu wenig bekannt ist. Ich denke, da gibt es eine Mischung unterschiedlicher Gründe.
Das schriftliche Interview wurde von Patrik Schädler vom «Liechtensteiner Vaterland» geführt.