«Als Persönlichkeit gewählt werden»
Art. 31 unserer Verfassung schreibt den Gleichbehandlungsgrundsatz sowie die Gleichstellung beider Geschlechter vor. Ob es nun zielführend ist, die bestehende Formulierung durch einen Zusatz zu ergänzen, ist von Verfassungsjuristen zu beurteilen. Wie uns eine solche Zusatzformulierung als Staat und Gesellschaft grundsätzlich weiterbringen kann, ist mir derzeit (noch) nicht schlüssig.
Die letzten Gemeindewahlen haben gezeigt, dass es in Liechtenstein fähige und kompetente Frauen gibt, die sich in die Politik einbringen können und wollen. Genauso wie es fähige Männer gibt.
Für die positive Entwicklung an gewählten Frauen verantwortlich sind in letzter Konsequenz die Wählerinnen und Wähler. Sie entscheiden an der Urne, wem sie Führungsaufgaben zutrauen. Und im Idealfall spielt es dabei keine Rolle, ob es sich um einen Mann oder eine Frau handelt. Persönlich habe ich immer wieder festgehalten, dass ich nicht als Frau, sondern als Persönlichkeit gewählt werden möchte. Entscheidend ist, was ich als Mensch dem Gemeinwesen geben kann, nicht als Mann oder Frau.
Grundsätzlich sind wir auf einem richtigen Weg: Frauen werden sich glücklicherweise immer mehr bewusst, was sie leisten können und wie sie sich politisch und für das Gemeinwesen engagieren können. Und die letzten Gemeindewahlen zeigen, dass sich die Wählerinnen und Wähler ebenso bewusst sind, dass Frauen keine „schlechteren Männer“ und Männer keine „besseren Frauen“ sind. Und das ist auch gut so.