2. Säule: Persönliche Freiheit soll gesichert bleiben
Bereits im Vorfeld der im Mai 2016 verabschiedeten Revision des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge wurde im Landtag die Frage aufgeworfen, ob sich das Ansteigen der Ergänzungsleistungen mit einer zumindest teilweisen Einschränkung des Kapitalbezugs lösen liesse. Im Vernehmlassungsbericht hielt die Regierung zu dieser Frage klar fest, dass sie den Kapitalbezug auch teilweise nicht einschränken will. In der Beantwortung einer kleinen Anfrage von Wendelin Lampert (FBP) im April 2015 sagte der damalige Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer: «Bei einer Einschränkung des Kapitalbezuges handelt es sich um einen Eingriff in die persönliche Freiheit des Versicherten, welche nach Ansicht der Regierung gut zu begründen wäre.»
In der aktuellen Beantwortung der VU-Interpellation zur finanziellen Situation im Rentenalter nimmt die Regierung zur Kenntnis, dass in den letzten Jahren immer wieder von der Gefahr gesprochen wurde, dass beim Eintritt ins Pensionsalter das Kapital bezogen und sozusagen zweckwidrig verbraucht werde. Entweder für einen über den tatsächlichen finanziellen Möglichkeiten liegenden Lebensstil in den ersten Rentenjahren. Oder indem das Kapital über Erbvorbezug an die nächste Generation weitergegeben wird.
Obwohl diese Zusammenhänge im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden können bzw. Einzelfälle tatsächlich bekannt seien, muss nach Ansicht der Regierung hier abgewogen werden zwischen der Gefahr eines Sozialmissbrauchs und den Einschränkungen in der persönlichen finanziellen Freiheit. Die Regierung hält in der Interpellationsbeantwortung fest, dass rund 5 bis 6 Prozent der AHV-Rentner Ergänzungsleistungen beziehen. Bei der heutigen Sozialhilfequote von 2,7 Prozent könne davon ausgegangen werden, dass rund die Hälfte davon schon in Armut ins Rentenalter übertritt und die Sozialhilfe durch Ergänzungsleistungen ersetzt wird. Die Armut aufgrund des isoliert betrachteten Faktors «Alter» beträgt also höchstens 2,5 bis 3 Prozent. Durch eine Einschränkung des Kapitalbezugs der zweiten Säule würden also rund 95 Prozent der Rentner ungerechtfertigt betroffen, obwohl deutlich weniger als 2,5 Prozent der Rentner damit «geholfen» werden könnte. Die Interpellanten gehen mit der Regierung darin einig, dass dieses Missverhältnis einen Eingriff in die persönliche finanzielle Freiheit des Einzelnen nicht zulässt.
VU-Parteipräsident Günther Fritz