Gemäss der Verfassung ist die Regierung eine Kollegialbehörde und besteht aus dem Regierungschef und vier Regierungsräten. Jedes Regierungsmitglied hat einen Stellvertreter, der im Falle der Verhinderung an den Sitzungen der Kollegialregierung teilnimmt.
Gemäss Verfassung besorgt die Regierung die gesamte Landesverwaltung nach den Bestimmungen von Verfassung und Gesetzen.
Der Regierungschef sowie die Regierungsräte und die Stellvertreter werden vom Landesfürsten auf Vorschlag des liechtensteinischen Parlaments, dem Landtag, ernannt. Einer der Regierungsräte wird auf Vorschlag des Landtags vom Landesfürsten zum Regierungschef-Stellvertreter ernannt.
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