Die Abgeordneten sind befugt, Vorschläge zum Erlass eines neuen Gesetzes sowie zur Abänderung oder Aufhebung eines besteheden Gesetzes einzubringen. Ein solcher Gesetzesvorschlag hat in Form eines augearbeiteten Entwurfs zu erfolgen. Parlamentarische Initiativen werden wie Gesetzesvorlagen der Regierung behandelt.
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