Das Fürstentum Liechtenstein ist gemäss Verfassung „eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage".
Der Landtag ist Vertretung und „Organ" des Volks und als solches berufen, dessen Rechte und Interessen wahrzunehmen.
Der Liechtensteinische Landtag besteht aus 25 Abgeordneten und ist im internationalen Vergleich ein kleines Parlament. Der Landtagspräsident und der Landtagsvizepräsident werden jeweils in der Eröffnungssitzung für das laufende Jahr gewählt.
Der Landtag tritt während eines Jahres zu etwa acht bis zehn Landtagssitzungen zusammen, die je nach Arbeitsanfall zwischen ein und drei Tage dauern. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich und werden in voller Länge übertragen (Audioübertragung mit Standbild im Fernsehkanal des Landes). Es gibt auch nicht-öffentliche Sitzungen, bei denen landtagsinterne Geschäfte oder Personalangelegenheiten besprochen werden oder die Regierung vertraulich zu behandelnde Informationen weitergibt.
Gesetze und Finanzvorlagen müssen im öffentlichen Landtag behandelt und beschlossen werden.
Die wichtigsten Funktionen des Landtags sind in Artikel 62 der Verfassung zusammengefasst. Neben der Mitwirkung bei Gesetzen ist vor allem auch die Kontrolle der Regierung sowie die Finanzhoheit des Landtags von besonderer Bedeutung.
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Landtags