Der Parteivorstand besteht aus ihm auf die Dauer ihrer Amts- oder Funktionsperiode angehörigen Mitgliedern, nämlich
- den Mitgliedern des Präsidiums
- den Mitgliedern der Landtagsfraktion der Vaterländische Union
- den Regierungsmitgliedern der Vaterländische Union und deren Stellvertretern
- den Ortsgruppenvorsitzenden der Vaterländische Union und je einem Stellvertreter
- dem Vorsitzenden des Parteirats und einem weiteren Vertreter des Parteirats
- dem Vorsitzenden der Jugendunion und einem weiteren Vertreter der Jugendunion
- dem Vorsitzenden der Seniorenunion und einem weiteren Vertreter der Seniorenunion
- den von der Vaterländische Union gestellten Vorstehern bzw. Vizevorstehern oder ersatzweise den von der Vaterländische Union gestellten Sprechern der Gemeinderatsfraktionen
- dem dem Präsidium mit beratender Stimme angehörigen Vertreter des "Liechtensteiner Vaterlandes"
sowie ihm auf unbeschränkte Dauer angehörigen Mitgliedern, nämlich
- den Ehrenmitgliedern
- die ehemaligen Regierungschefs und Landtagspräsidenten der Vaterländischen Union, welche den Willen, dem Parteivorstand weiterhin anzugehören, gegenüber dem Präsidium kundtun
- die ehemaligen Regierungsmitglieder und Landtagsabgeordneten der Vaterländische Union, welche den Willen, dem Parteivorstand weiterhin anzugehören, gegenüber dem Präsidium kundtun
und ihm auf beschränkte Dauer von 4 Jahren angehörigen Mitgliedern, nämlich
- weiteren Mitgliedern, wovon jeweils max. 10 durch das Präsidium und den Parteivorstand ernannt werden können