Parteivorstand

Der Parteivorstand besteht aus ihm auf die Dauer ihrer Amts- oder Funktionsperiode angehörigen Mitgliedern, nämlich
 
  • den Mitgliedern des Präsidiums
  • den Mitgliedern der Landtagsfraktion der Vaterländische Union
  • den Regierungsmitgliedern der Vaterländische Union und deren Stellvertretern
  • den Ortsgruppenvorsitzenden der Vaterländische Union und je einem Stellvertreter
  • dem Vorsitzenden des Parteirats und einem weiteren Vertreter des Parteirats
  • dem Vorsitzenden der Jugendunion und einem weiteren Vertreter der Jugendunion
  • dem Vorsitzenden der Seniorenunion und einem weiteren Vertreter der Seniorenunion
  • den von der Vaterländische Union gestellten Vorstehern bzw. Vizevorstehern oder ersatzweise den von der Vaterländische Union gestellten Sprechern der Gemeinderatsfraktionen
  • dem dem Präsidium mit beratender Stimme angehörigen Vertreter des "Liechtensteiner Vaterlandes"

 
sowie ihm auf unbeschränkte Dauer angehörigen Mitgliedern, nämlich

  • den Ehrenmitgliedern
  • die ehemaligen Regierungschefs und Landtagspräsidenten der Vaterländischen Union, welche den Willen, dem Parteivorstand weiterhin anzugehören, gegenüber dem Präsidium kundtun
  • die ehemaligen Regierungsmitglieder und Landtagsabgeordneten der Vaterländische Union, welche den Willen, dem Parteivorstand weiterhin anzugehören, gegenüber dem Präsidium kundtun


und ihm auf beschränkte Dauer von 4 Jahren angehörigen Mitgliedern, nämlich

  • weiteren Mitgliedern, wovon jeweils max. 10 durch das Präsidium und den Parteivorstand ernannt werden können