Die Fach- und Arbeitsgruppen sind, wie der Parteirat auch beratende Organe und werden vom Präsidium eingesetzt. Sie berücksichtigen die Anliegen bestimmter Sachbereiche des politischen und gesellschaftlichen Lebens und behandeln die speziellen Fragen und Probleme dieses Sachbereiches und geben Empfehlungen ab.
Die Einberufung, Bestellung und Auflösung von Fach- und Arbeitsgruppen erfolgt durch das Präsidium. Mitglied einer Arbeits oder Fachgruppe kann man auch werden, ohne Parteimitglied zu sein. Vorsitzende jedoch nur Parteimitglieder.
|